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Zitat

Die Kunst der Besteuerung besteht ganz einfach darin, die Gans so zu rupfen, daß man möglichst viel Federn bei möglichst wenig Geschrei erhält.

Jean Baptiste Colbert (1619-83), Finanzmin. Ludwig XIV.

Unterkapitel

information

Abgaben

Unter öffentlichen Abgaben sind Geldleistungen zu verstehen, die der Bund, Länder oder Gemeinden kraft öffentl. Rechts zur Bedeckung ihres Finanzbedarfes erheben. Abgaben kann man in Steuern und Gebühren unterteilen. Steuern sind ohne Gegenleistung und haben keine Zweckbindung, Gebühren dagegen schon (Wasser).

Abgaben

Abgaben für die Benutzung von Gemeindeeinrichtungen

Wassergebühren

Wasserbezugsgebühr

0,83 € / m³

Bereitstellungsgebühr

37,50 € / Jahr

Wasseranschlussabgabe

8,00€ / m² Berechnungsfläche

Verordnung vom 18.10.2021

Wasseruntersuchungsergebnis

alle Gebühren + 10 % USt

 

Kanalgebühren

KanalBenützungsgebühr

1,95 € / m² Berechnungsfläche

KanalAnschlussabgabe

13,05 € / Jahr

Verordnung vom 19.06.2015

alle Gebühren + 10 % USt

 

Friedhofsgebühren

Grabstellengebühren

Einzelgrab/Reihengrab

143 € für 10 Jahre

Einzelgrab/Randgrab

182 €

Einzelgrab/Mauergrab

182 €

Doppelgrab/Reihengrab

260 €

Doppelgrab/Randgrab

338 €

Grüfte

1.885 € für 30 Jahre

Urnengrab

104 € für 10 Jahre

Erneuerungsgebühren

Für Erdgrabstellen wird die Erneuerungsgebühr (Weiterbenutzung für 10 Jahre) mit den selben Gebührensätzen der Grabstellengebühren (Grabankauf) festgesetzt. Für Grufte mit einem Drittel für weitere 10 Jahre.

Beerdigungsgebühr

Erdgrabstellen

520 €

Grüfte

1365 €

außerhalb der Dienstzeit

+50% /+100%

Verordnung vom 27.06.2024

 

 

Gemeindesteuern

Aufschließungsabgabe

Einheitssatz

450 €

Berechnung

Wurzel aus der Grundstücksfläche x Einheitssatz x Bauklassenkoeffizient

Verordnung vom 28.09.2011

 

Hundeabgabe

Nutzhund

6,54 €

sonstiger Hund

20,00 €

Hund mit Gefährdungspotential

70,00 €

Verordnung vom 23.07.2015

Informationsblatt Hundehaltung

 

 

Gebrauchsabgabe

Verordnung vom 03.11.2010

 

Kommunalsteuer

3 % der Bemessungsgrundlage Lohn

 

Sonstige Abgaben

Anbringung von Plakaten

pro Plakat

1,00 €

Stempelung am Gemeindeamt erforderlich!

3 Plakatwände sind vorhanden: Zelking, Matzleinsdorf und Mannersdorf. Die Plakate werden von der Gemeinde aufgemacht.

 

 

 

 

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