Abgaben

    Unter öffentlichen Abgaben sind Geldleistungen zu verstehen, die der Bund, Länder oder Gemeinden kraft öffentl. Rechts zur Bedeckung ihres Finanzbedarfes erheben.

    Abgaben kann man in Steuern und Gebühren unterteilen.

    Steuern sind ohne Gegenleistung und haben keine Zweckbindung, Gebühren dagegen schon (Wasser).

    Wassergebühren

    Wasserbezugsgebühr - 1,05 € / m³

    Bereitstellungsgebühr - 75,00 € / Jahr

    Wasseranschlussabgabe - 8,00€ / m² Berechnungsfläche

    alle Gebühren + 10 % USt

    Kanalgebühren

    KanalBenützungsgebühr - 2,54 € / m² Berechnungsfläche

    KanalAnschlussabgabe - 13,21 € Einheitssatz /m² Berechnungsfläche

    alle Gebühren + 10 % USt

    Friedhofsgebühren

    Grabstellengebühren

    Einzelgrab/Reihengrab - 143 € für 10 Jahre

    Einzelgrab/Randgrab - 182 €

    Einzelgrab/Mauergrab - 182 €

    Doppelgrab/Reihengrab - 260 €

    Doppelgrab/Randgrab - 338 €

    Grüfte - 1.885 € für 30 Jahre

    Urnengrab - ab 117 € für 10 Jahre


    Erneuerungsgebühren - Für Erdgrabstellen wird die Erneuerungsgebühr (Weiterbenutzung für 10 Jahre) mit den selben Gebührensätzen der Grabstellengebühren (Grabankauf) festgesetzt. Für Grufte mit einem Drittel für weitere 10 Jahre.


    Beerdigungsgebühr

    Erdgrabstellen - 520 €

    Grüfte - 1365 €

    Urnengrab - 104 €


    außerhalb der Dienstzeit - +50% /+100%

    Aufschließungsabgabe

    Einheitssatz - 480 €

    Berechnung - Wurzel aus der Grundstücksfläche x Einheitssatz x Bauklassenkoeffizient

    Beispiel: Quadratwurzel aus der Fläche von 900 m² = 30 × 480 € x 1,25 = 18.000 €


    Hundeabgabe

    Nutzhund - 6,54 €

    sonstiger Hund - 20,00 €

    Hund mit Gefährdungspotential - 70,00 €

    Gebrauchsabgabe

    Kommunalsteuer

    3 % der Bemessungsgrundlage Lohn

    Anbringung von Plakaten

    pro Plakat - 1,00 €

    Stempelung am Gemeindeamt erforderlich!

    3 Plakatwände sind vorhanden: Zelking, Matzleinsdorf und Mannersdorf.

    Die Plakate werden von der Gemeinde aufgemacht.