Unter öffentlichen Abgaben sind Geldleistungen zu verstehen, die der Bund, Länder oder Gemeinden kraft öffentl. Rechts zur Bedeckung ihres Finanzbedarfes erheben.
Abgaben kann man in Steuern und Gebühren unterteilen.
Steuern sind ohne Gegenleistung und haben keine Zweckbindung, Gebühren dagegen schon (Wasser).