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Abgaben

Unter öffentlichen Abgaben sind Geldleistungen zu verstehen, die der Bund, Länder oder Gemeinden kraft öffentl. Rechts zur Bedeckung ihres Finanzbedarfes erheben.

Abgaben kann man in Steuern und Gebühren unterteilen.

Steuern sind ohne Gegenleistung und haben keine Zweckbindung, Gebühren dagegen schon (Wasser).


Wassergebühren

Wasserbezugsgebühr - 1,05 € / m³

Bereitstellungsgebühr - 75,00 € / Jahr

Wasseranschlussabgabe - 8,00€ / m² Berechnungsfläche

alle Gebühren + 10 % USt


Kanalgebühren

KanalBenützungsgebühr - 2,24 € / m² Berechnungsfläche

KanalAnschlussabgabe - 13,21 € Einheitssatz /m² Berechnungsfläche

alle Gebühren + 10 % USt


Friedhofsgebühren

Grabstellengebühren

Einzelgrab/Reihengrab - 143 € für 10 Jahre

Einzelgrab/Randgrab - 182 €

Einzelgrab/Mauergrab - 182 €

Doppelgrab/Reihengrab - 260 €

Doppelgrab/Randgrab - 338 €

Grüfte - 1.885 € für 30 Jahre

Urnengrab - ab 117 € für 10 Jahre

Erneuerungsgebühren - Für Erdgrabstellen wird die Erneuerungsgebühr (Weiterbenutzung für 10 Jahre) mit den selben Gebührensätzen der Grabstellengebühren (Grabankauf) festgesetzt. Für Grufte mit einem Drittel für weitere 10 Jahre.

Beerdigungsgebühr

Erdgrabstellen - 520 €

Grüfte - 1365 €

Urnengrab - 104 €

außerhalb der Dienstzeit - +50% /+100%


Aufschließungsabgabe

Einheitssatz - 480 €

Berechnung - Wurzel aus der Grundstücksfläche x Einheitssatz x Bauklassenkoeffizient

Beispiel: Quadratwurzel aus der Fläche von 900 m² = 30 × 480 € x 1,25 = 18.000 €



Hundeabgabe

Nutzhund - 6,54 €

sonstiger Hund - 20,00 €

Hund mit Gefährdungspotential - 70,00 €


Gebrauchsabgabe


Kommunalsteuer

3 % der Bemessungsgrundlage Lohn


Anbringung von Plakaten

pro Plakat - 1,00 €

Stempelung am Gemeindeamt erforderlich!

3 Plakatwände sind vorhanden: Zelking, Matzleinsdorf und Mannersdorf.

Die Plakate werden von der Gemeinde aufgemacht.