Unter öffentlichen Abgaben sind Geldleistungen zu verstehen, die der Bund, Länder oder Gemeinden kraft öffentl. Rechts zur Bedeckung ihres Finanzbedarfes erheben.
Abgaben kann man in Steuern und Gebühren unterteilen.
Steuern sind ohne Gegenleistung und haben keine Zweckbindung, Gebühren dagegen schon (Wasser).
Wasserbezugsgebühr - 1,05 € / m³
Bereitstellungsgebühr - 75,00 € / Jahr
Wasseranschlussabgabe - 8,00€ / m² Berechnungsfläche
alle Gebühren + 10 % USt
KanalBenützungsgebühr - 2,24 € / m² Berechnungsfläche
KanalAnschlussabgabe - 13,21 € Einheitssatz /m² Berechnungsfläche
alle Gebühren + 10 % USt
Grabstellengebühren
Einzelgrab/Reihengrab - 143 € für 10 Jahre
Einzelgrab/Randgrab - 182 €
Einzelgrab/Mauergrab - 182 €
Doppelgrab/Reihengrab - 260 €
Doppelgrab/Randgrab - 338 €
Grüfte - 1.885 € für 30 Jahre
Urnengrab - ab 117 € für 10 Jahre
Erneuerungsgebühren - Für Erdgrabstellen wird die Erneuerungsgebühr (Weiterbenutzung für 10 Jahre) mit den selben Gebührensätzen der Grabstellengebühren (Grabankauf) festgesetzt. Für Grufte mit einem Drittel für weitere 10 Jahre.
Beerdigungsgebühr
Erdgrabstellen - 520 €
Grüfte - 1365 €
Urnengrab - 104 €
außerhalb der Dienstzeit - +50% /+100%
Einheitssatz - 480 €
Berechnung - Wurzel aus der Grundstücksfläche x Einheitssatz x Bauklassenkoeffizient
Beispiel: Quadratwurzel aus der Fläche von 900 m² = 30 × 480 € x 1,25 = 18.000 €
Nutzhund - 6,54 €
sonstiger Hund - 20,00 €
Hund mit Gefährdungspotential - 70,00 €
3 % der Bemessungsgrundlage Lohn
pro Plakat - 1,00 €
Stempelung am Gemeindeamt erforderlich!
3 Plakatwände sind vorhanden: Zelking, Matzleinsdorf und Mannersdorf.
Die Plakate werden von der Gemeinde aufgemacht.