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Zitat

information

Beihilfen werden von verschiedenen Stellen gewährt. Oftmals ist das Einkommen oder das Familieneinkommen für die Gewährung entscheident. Die jeweiligen Richtlinien geben darüber Auskunft.

Förderungen und Beihilfen

 

Gemeindeförderungen

 

Geburtenzuschuss

Gutschein von € 50 bei Nah & Frisch Gruber bei Anmeldung des neugeborenen Kindes

Bauwerberförderung

25 % der Aufschließungskosten beim Anmelden des Hauptwohnsitzes im Neubau

Energieförderung

Förderung von Photovoltaikanlagen und Stromspeicher

€ 50,00 / kWp, max. € 400,00 für die Neuerrichtung von PV-Anlagen mit mind. 1 kWp € 50,00 / kWh, max. € 400,00 für den Ankauf eines Stromspeichers für PV-Anlagen, mind. 3 kWh Gültig ist die neue Förderung für Neuanlagen mit Rechnungsdatum ab 01.06.2024, gegen Vorlage der Rechnung von einem Professionisten bzw. Fachhändler. Gefördert wird die Neuerrichtung einer Anlage bzw. eines Stromspeichers pro Liegenschaft. .

 

 

 

 

 

 

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