Förderungen und Beihilfen
Gemeindeförderungen
Geburtenzuschuss
Gutschein von € 50 bei Nah & Frisch Gruber bei Anmeldung des neugeborenen Kindes
Bauwerberförderung
25 % der Aufschließungskosten beim Anmelden des Hauptwohnsitzes im Neubau
Energieförderung
Förderung von Photovoltaikanlagen und Stromspeicher
€ 50,00 / kWp, max. € 400,00 für die Neuerrichtung von PV-Anlagen mit mind. 1 kWp € 50,00 / kWh, max. € 400,00 für den Ankauf eines Stromspeichers für PV-Anlagen, mind. 3 kWh Gültig ist die neue Förderung für Neuanlagen mit Rechnungsdatum ab 01.06.2024, gegen Vorlage der Rechnung von einem Professionisten bzw. Fachhändler. Gefördert wird die Neuerrichtung einer Anlage bzw. eines Stromspeichers pro Liegenschaft. .